Wer in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten will, braucht eine Zulassung — und mit ihr wird man automatisch Pflichtmitglied einer Rechtsanwaltskammer. Anders als bei IHK oder Ärztekammer ist hier die Mitgliedschaft sogar Voraussetzung der Berufsausübung: Ohne Kammer keine Zulassung, ohne Zulassung kein Anwalt. Dieser Artikel erklärt, was die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) den Kammern aufträgt, wie sie organisiert sind und was der Beitrag finanziert.
28 Kammern und die BRAK
In Deutschland bestehen 28 Rechtsanwaltskammern: 27 regionale Kammern, deren Bezirke sich überwiegend an den Oberlandesgerichtsbezirken orientieren, plus die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof für die wenigen am BGH zugelassenen Anwälte. Zusammengeschlossen sind sie in der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) — der Dachorganisation, die die Kammern bundesweit und international vertritt.
Nach der BRAK-Mitgliederstatistik zum 01.01.2025 hatten die Kammern rund 172.500 Mitglieder (Größenordnung, der genaue Wert schwankt jährlich). Welche regionale Kammer für dich zuständig ist, ergibt sich aus dem Ort deiner Kanzlei; nachschlagen kannst du das in der Kammer-Datenbank.
Die Rechtsgrundlage: die BRAO
Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; ihre Grundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) — also Bundesrecht, anders als bei den landesrechtlich verfassten Heilberufekammern. Zentrale Normen:
- § 60 BRAO: Die Rechtsanwaltskammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet; ihr gehören die in ihrem Bezirk zugelassenen Anwälte an.
- § 12, § 4 BRAO: Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft begründet die Mitgliedschaft.
- § 73 BRAO: Aufgaben des Kammervorstands, insbesondere die Berufsaufsicht.
Ein Austritt ist — wie bei allen Pflichtkammern — nur durch Beendigung der Berufsausübung möglich, nicht durch Kündigung; mehr dazu unter Kann ich aus der Kammer austreten?.
Die Aufgaben — wofür der Beitrag da ist
Die BRAO weist den Kammern vor allem hoheitliche und berufsregulierende Aufgaben zu:
- Zulassung und Mitgliederverwaltung: Über Zulassung, Widerruf und Rücknahme entscheidet die Kammer (bzw. die Rechtsanwaltskammer als Zulassungsbehörde).
- Berufsaufsicht: Die Kammer überwacht die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten (Verschwiegenheit, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, Umgang mit Fremdgeldern) und kann rügen.
- Berufsgerichtsbarkeit: Schwerere Verstöße werden vor den Anwaltsgerichten verhandelt — bis hin zur Ausschließung aus der Anwaltschaft. Wie diese Berufsgerichtsbarkeit aufgebaut ist, erklären wir separat.
- Fachanwaltschaften: Die Kammern verleihen die Fachanwaltstitel (z. B. Fachanwalt für Arbeitsrecht) und prüfen die Voraussetzungen.
- Vermittlung und Beratung: Sie schlichten in Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant, erteilen Auskünfte und vertreten die Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebung und Justiz.
Eine bundesweit prägende Aufgabe der jüngeren Zeit ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA): Die BRAK betreibt diese Infrastruktur, über die Anwälte verpflichtend mit Gerichten und Behörden elektronisch kommunizieren. Die Kosten dafür schlagen sich in den Beiträgen nieder — ein gutes Beispiel dafür, dass Kammerbeiträge nicht nur Verwaltung, sondern auch große IT-Projekte finanzieren.
Der Beitrag
Den Kammerbeitrag legt jede Kammer in ihrer Beitragsordnung selbst fest (je nach Kammer/Satzung unterschiedlich). Typischerweise gibt es einen festen Jahresbeitrag, der bei vielen Kammern im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich liegt; hinzu kommt häufig ein Umlageanteil für die BRAK und für gemeinsame Einrichtungen. Anders als die einkommensabhängigen Ärztekammerbeiträge ist der Anwaltsbeitrag oft ein Pauschalbeitrag, teils mit Ermäßigungen im ersten Berufsjahr oder bei Teilzeit/Elternzeit.
Beispiel (nur zur Veranschaulichung): Eine Kammer könnte einen Jahresbeitrag im niedrigen dreistelligen Bereich erheben, mit einer Ermäßigung im ersten Zulassungsjahr. Die maßgeblichen Werte stehen in der Beitragsordnung deiner Kammer.
Daneben steht — wie bei den anderen freien Berufen — die Pflicht zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte (in den meisten Bundesländern), die finanziell oft schwerer wiegt als der Kammerbeitrag selbst. Siehe dazu Versorgungswerke der Berufskammern. Für Syndikusanwälte und angestellte Anwälte gelten Besonderheiten bei Mitgliedschaft und Beitrag — das behandeln wir im Beitrag zur Beitragspflicht von Angestellten.
Einordnung
Die Anwaltskammer hat einen besonders starken hoheitlichen Kern: Sie ist Zulassungsbehörde und Hüterin der Berufspflichten, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Rechtspflege liegt. Das macht die Pflichtmitgliedschaft vergleichsweise gut begründbar. Trotzdem gilt auch hier: Beitragsverwendung, Rücklagen und Großprojekte wie das beA verdienen kritische Begleitung durch die Mitglieder. Wenn du wissen willst, wie deine Kammer im Vergleich dasteht, beginne mit der Kammer-Datenbank und prüfe deinen Beitrag mit dem Beitrags-Check.
Quellen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)gesetze-im-internet.de (BMJ) · abgerufen am 13. Juni 2026
- Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2025Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) · abgerufen am 13. Juni 2026
- Zahlen & Statistiken der RechtsanwaltschaftBundesrechtsanwaltskammer (BRAK) · abgerufen am 13. Juni 2026
