Der Ärztekammer-Beitrag (ÄK-Beitrag) ist der Pflichtbeitrag der Landesärztekammern. Wer als Ärztin oder Arzt seinen Beruf ausübt, ist Pflichtmitglied der Ärztekammer seines Landes – Grundlage sind die Heilberufs- und Kammergesetze der Länder. Anders als Gewerbetreibende gehören Ärzte damit nicht der IHK, sondern ihrer Berufskammer an.
Wer zahlt und wie hoch?
Beitragspflichtig sind die Mitglieder der jeweiligen Landesärztekammer. Die Beitragshöhe legt jede Kammer in ihrer Beitragsordnung fest; verbreitet ist eine einkommensabhängige Staffelung mit Mindest- und Höchstbeitrag. Reduzierte Beiträge gibt es oft für Berufsanfänger, Teilzeit, Elternzeit oder nicht ärztlich Tätige. Die genauen Werte stehen in der Satzung deiner Kammer.
Beitrag und Versorgungswerk nicht verwechseln
Neben dem Kammerbeitrag zahlen Ärzte in ein berufsständisches Versorgungswerk ein – das ist die Altersversorgung und vom Kammerbeitrag zu unterscheiden. Wofür der eigentliche Kammerbeitrag verwendet wird, lässt sich über ein Auskunftsersuchen prüfen.
Beitrag prüfen und vergleichen
Auch der Beitragsbescheid der Ärztekammer ist ein Verwaltungsakt und kann mit Widerspruch angefochten werden. Wie Pflichtkammern grundsätzlich funktionieren, erklärt die Seite Pflichtmitgliedschaft in der Kammer; den übergreifenden Überblick gibt der Kammerbeitrag. Wie transparent einzelne Kammern arbeiten, zeigt der Performance-Index.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ärztekammer-Beitrag?
Das richtet sich nach der Beitragsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Verbreitet ist eine einkommensabhängige Staffelung mit Mindest- und Höchstbeitrag; für Berufsanfänger oder Teilzeit gibt es oft Ermäßigungen.
Ist der Ärztekammer-Beitrag dasselbe wie das Versorgungswerk?
Nein. Der Kammerbeitrag finanziert die Aufgaben der Ärztekammer; das berufsständische Versorgungswerk ist eine separate Einrichtung für die Altersversorgung.
Kann ich gegen den Ärztekammer-Beitrag vorgehen?
Der Beitragsbescheid ist ein Verwaltungsakt und kann in der Regel innerhalb eines Monats mit Widerspruch angefochten werden, etwa bei falscher Einkommensgrundlage. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Kammerrecht und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
