Kammer-Revision
Freie-Berufe-Kammern
von17. Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

Steuerberaterkammer — Aufgaben nach dem StBerG und der Beitrag

Bestellung, Berufsaufsicht, Qualitätskontrolle: Was die 21 Steuerberaterkammern nach dem StBerG leisten, warum die Mitgliedschaft Pflicht ist und wie sich der Beitrag bemisst.

Schematische Darstellung der Steuerberaterkammer mit Bestellung, Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle
Bild: Kammer-Revision (Eigengrafik) · Eigenwerk (CC0)

Wer als Steuerberaterin oder Steuerberater bestellt wird, ist von diesem Moment an Pflichtmitglied einer Steuerberaterkammer. Wie bei den Anwälten ist die Kammermitgliedschaft eng mit der Befugnis zur Berufsausübung verbunden. Dieser Artikel erklärt, was das Steuerberatungsgesetz (StBerG) den Kammern aufträgt, wie sie organisiert sind und wie sich der Beitrag bemisst — sachlich und ohne Pauschalurteil.

21 Kammern und die Bundessteuerberaterkammer

In Deutschland gibt es 21 Steuerberaterkammern, deren Bezirke sich überwiegend an den Oberfinanzdirektions- bzw. Landesgrenzen orientieren. Sie sind in der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zusammengeschlossen, die die Kammern gegenüber Bund, EU und Öffentlichkeit vertritt.

Nach der Berufsstatistik der BStBK zählten die Kammern zum 01.01.2025 rund 104.800 Mitglieder, darunter knapp 89.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater (der Rest sind Steuerbevollmächtigte, Berufsgesellschaften und weitere Mitgliedergruppen). Die mitgliederstärkste Kammer ist München, die kleinste Bremen. Welche Kammer für dich zuständig ist, findest du in unserer Kammer-Datenbank.

Die Rechtsgrundlage: das StBerG

Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grundlage des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) — also Bundesrecht. Wichtige Normen:

  • § 73 StBerG: Errichtung der Steuerberaterkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts; die in einem Bezirk bestellten Steuerberater bilden die Kammer.
  • § 76 StBerG: Aufgaben der Kammer, insbesondere Berufsaufsicht und Beratung der Mitglieder.
  • § 79 StBerG: Beitragspflicht der Mitglieder.

Die Pflichtmitgliedschaft endet nur mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung — ein freiwilliger Austritt ist nicht vorgesehen.

Die Aufgaben — wofür der Beitrag da ist

Das StBerG weist den Kammern vor allem berufsregulierende und hoheitliche Aufgaben zu:

  • Mitwirkung bei Bestellung und Anerkennung: Die Kammern wirken an der Bestellung von Steuerberatern und der Anerkennung von Berufsgesellschaften mit.
  • Berufsaufsicht: Sie überwachen die Einhaltung der Berufspflichten (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit) und können rügen.
  • Berufsgerichtsbarkeit: Schwerere Verstöße werden vor den berufsgerichtlichen Instanzen verhandelt — bis zur Ausschließung aus dem Beruf. Wie das funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Berufsgerichtsbarkeit der Kammern.
  • Qualitätskontrolle: Die Kammern organisieren das System der Qualitätskontrolle und der Fortbildung.
  • Schlichtung und Beratung: Sie vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Auftraggebern und beraten ihre Mitglieder in Berufsrechtsfragen.
  • Stellungnahmen: Sie wirken an der Steuergesetzgebung beratend mit.

Diese Aufgaben dienen — ähnlich wie bei den Anwälten — dem Schutz der Mandanten und der Integrität eines Berufsstandes, der mit sensiblen Finanz- und Steuerdaten arbeitet. Das ist ein gewichtiges Argument für die Pflichtmitgliedschaft, vergleichbar mit der Rechtsanwaltskammer nach der BRAO.

Der Beitrag

Den Kammerbeitrag legt jede Steuerberaterkammer in ihrer Beitragsordnung selbst fest (je nach Kammer/Satzung unterschiedlich). Häufig handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der teils gestaffelt ist (z. B. nach Berufsjahren, Selbstständigkeit/Anstellung oder Berufsgesellschaft). Die Beiträge bewegen sich bei vielen Kammern im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr — die maßgeblichen Werte stehen in der Beitragsordnung deiner Kammer.

Beispiel (nur zur Veranschaulichung): Eine Beitragsordnung könnte für selbstständige Steuerberater einen höheren Jahresbeitrag und für angestellte ein ermäßigtes Verhältnis vorsehen. Maßgeblich ist allein die Satzung deiner Kammer.

Hinzu kommt für Steuerberater in den meisten Ländern die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater — die berufsständische Altersvorsorge, deren Pflichtbeiträge den Kammerbeitrag in der Regel deutlich übersteigen. Mehr dazu in Versorgungswerke der Berufskammern.

Einordnung

Die Steuerberaterkammer ist eine der hoheitlich am klarsten begründeten Kammern: Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle schützen ein hohes Drittinteresse. Kritisch zu beobachten bleiben — wie bei jeder Kammer — Beitragshöhe, Rücklagen und Transparenz der Haushalte. Wer das für die eigene Kammer beurteilen will, sollte nicht raten, sondern fragen. Verschaff dir in der Kammer-Datenbank einen Überblick und nutze den Beitrags-Check, um deine eigene Belastung einzuordnen.

Quellen

  1. Steuerberatungsgesetz (StBerG)gesetze-im-internet.de (BMJ) · abgerufen am 13. Juni 2026
  2. Berufsstatistik 2024 der BundessteuerberaterkammerBundessteuerberaterkammer (BStBK) · abgerufen am 13. Juni 2026
  3. Bundessteuerberaterkammer — Aufgaben und StrukturBundessteuerberaterkammer (BStBK) · abgerufen am 13. Juni 2026
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