„Über 150 Kammern" — diese Zahl liest man immer wieder, wenn es um die deutsche Kammerlandschaft geht. Zählt man die einzelnen Pflichtkammern aber tatsächlich durch, kommt man auf 324 (Stand 2026, gezählt in unserer Kammer-Datenbank). Wie kommt diese Zahl zustande, und welche Kammern stecken dahinter? Wer als Unternehmer oder Freiberufler wissen will, in welchem System er Pflichtmitglied ist, braucht erst einmal einen Überblick. Dieser Beitrag schlüsselt die Zahlen nach Typ auf — soweit möglich mit Stand und Quelle, und dort, wo die Zählung Auslegungssache ist, ehrlich gekennzeichnet.
Die zwei großen Wirtschaftskammern: IHK und Handwerk
Den Löwenanteil der Mitglieder stellen die beiden Wirtschaftskammern.
- Industrie- und Handelskammern (IHK): Es gibt 79 IHKs in Deutschland (Stand 2024/2025, Quelle DIHK). Ihnen gehören nach DIHK-Angaben rund 3,6 Millionen Mitgliedsunternehmen an. Zuständig sind sie für nahezu alle Gewerbetreibenden, die nicht zum Handwerk oder zur Landwirtschaft gehören (§ 2 IHKG).
- Handwerkskammern (HWK): Es gibt 53 Handwerkskammern (Stand 2024/2025, Quelle ZDH). In der Handwerksrolle und dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe sind nach ZDH-Angaben über 1 Million Betriebe eingetragen (rund 1,04 Mio.), in denen etwa 5,6 Millionen Menschen arbeiten.
Beide Gruppen zusammen decken damit den größten Teil der gewerblichen Wirtschaft ab. Wie sich IHK und HWK voneinander abgrenzen und wann ein Betrieb sogar beiden angehört, behandeln wir gesondert. Die regionale Aufteilung kannst du in unserer Kammer-Datenbank nachschlagen.
Die Kammern der freien Berufe
Neben Industrie, Handel und Handwerk gibt es die verkammerten freien Berufe. Hier ist die Zahl der Kammern höher, die Mitgliederbasis je Kammer aber kleiner. Die wichtigsten Gruppen (Stand 2024/2025, Größenordnungen):
- Ärztekammern: 17 Landesärztekammern (Nordrhein-Westfalen hat mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei), zusammengeschlossen in der Bundesärztekammer.
- Zahnärztekammern: 17 Landeszahnärztekammern, Dachorganisation Bundeszahnärztekammer.
- Apothekerkammern: 17 Landesapothekerkammern.
- Tierärztekammern: 17 Kammern, je Bundesland eine (NRW zählt zwei).
- Psychotherapeutenkammern: 12 Kammern — anders als bei den übrigen Heilberufen nicht in jedem Bundesland eine —, plus die Bundespsychotherapeutenkammer.
- Pflegekammern: nur noch 2 Kammern, nämlich Rheinland-Pfalz (seit 2016 die erste in Deutschland) und Nordrhein-Westfalen (konstituiert Ende 2022); Dachverband ist die Bundespflegekammer. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ihre Pflegekammern 2021 nach Mitgliederbefragungen wieder aufgelöst — der bislang einzige Fall, in dem Pflichtkammern in Deutschland zurückgenommen wurden.
- Rechtsanwaltskammern: 28 Kammern, nämlich 27 regionale plus die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, Dachorganisation Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
- Steuerberaterkammern: 21 Kammern, Dachorganisation Bundessteuerberaterkammer.
- Notarkammern: 21 Kammern, Dachorganisation Bundesnotarkammer.
- Wirtschaftsprüferkammer und Patentanwaltskammer: je eine bundesweite Kammer, zusammen also 2.
- Architektenkammern: 16 Kammern, eine je Bundesland.
- Ingenieurkammern: 15 Kammern — eine weniger als bei den Architekten, weil Schleswig-Holstein beide Berufe in einer gemeinsamen Architekten- und Ingenieurkammer führt, die wir einmal zählen.
Diese berufsständischen Kammern beruhen überwiegend auf Bundesrecht (z. B. BRAO für Anwälte, StBerG für Steuerberater) oder auf Landesrecht (Heilberufekammergesetze, Architektengesetze der Länder). Einen Überblick gibt der Beitrag Die fünf Kammergruppen in Deutschland.
Landwirtschaftskammern — nur in einigen Bundesländern
Eine Besonderheit sind die 7 Landwirtschaftskammern: Sie existieren nicht flächendeckend, sondern nur in einem Teil der Bundesländer (u. a. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland, Rheinland-Pfalz). In anderen Ländern nehmen Behörden oder andere Stellen deren Aufgaben wahr. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Kammerlandschaft föderal zersplittert ist — mehr dazu im Beitrag Föderalismus und Kammern.
Warum es 324 Pflichtkammern sind — und warum oft „über 150" steht
Zählt man die genannten Kammern zusammen, geht die Rechnung genau auf:
| Gruppe | Kammern | Zusammensetzung |
|---|---|---|
| Wirtschaftskammern | 139 | 79 IHKs, 53 Handwerkskammern, 7 Landwirtschaftskammern |
| Freiberufliche Kammern | 152 | 17 Ärzte-, 17 Zahnärzte-, 17 Apotheker-, 17 Tierärzte-, 12 Psychotherapeuten-, 28 Rechtsanwalts-, 21 Steuerberater- und 21 Notarkammern |
| Technische Kammern | 31 | 16 Architekten-, 15 Ingenieurkammern |
| Sonderkammern | 2 | Wirtschaftsprüferkammer, Patentanwaltskammer |
| Summe | 324 |
Damit sind es 324 Pflichtkammern (Stand 2026, gezählt in unserer Kammer-Datenbank). Die häufig genannte Größenordnung „über 150" zählt meist nur grob nach Gruppen und unterschätzt die tatsächliche Zahl der eigenständigen Körperschaften deutlich. Wie viele es genau sind, hängt davon ab, was man als „Kammer" zählt: nur die regionalen Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft, oder auch freiwillige Zusammenschlüsse und die Dachorganisationen wie DIHK, ZDH, Bundesärztekammer und BRAK? Zählt man die bundesweiten Spitzenorganisationen mit, liegt die Zahl noch höher: Unser Verzeichnis führt insgesamt 340 Einträge.
Die oft zitierte Größenordnung „über 150" ist damit eher untertrieben: Wer die einzelnen Pflichtkammern durchzählt, kommt auf 324. Wer eine Zahl nennt, sollte dazusagen, was er gezählt hat.
Die Dachverbände selbst sind ein eigenes Thema: DIHK und ZDH bündeln die regionalen Kammern, finanzieren sich aus deren Mitteln und sind teils ebenfalls verkammert. Das vertieft der Beitrag DIHK, ZDH & Co.: Die Dachverbände der Kammern erklärt.
Warum es überhaupt so viele Kammern sind
Dass die Zahl der Kammern dreistellig ist, hat zwei strukturelle Gründe. Der erste ist die berufsständische Aufteilung: Statt einer einzigen großen Selbstverwaltung gibt es für jede Berufsgruppe — Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater, Architekten — eine eigene Kammer mit eigenem Berufsrecht. Das soll fachliche Nähe sichern, vervielfacht aber die Zahl der Körperschaften.
Der zweite Grund ist die föderale und regionale Gliederung: Viele Kammertypen sind nicht bundesweit, sondern je Bundesland oder je Bezirk organisiert. So entstehen aus einer einzigen Berufsgruppe gleich 16 oder 17 Landeskammern. Bei IHK und Handwerk kommen die historisch gewachsenen, unterschiedlich großen Bezirke hinzu. Warum das je nach Bundesland so verschieden aussieht, vertieft der Beitrag Föderalismus und Kammern.
Die Folge ist eine Landschaft, die selbst Fachleute kaum vollständig überblicken — und in der Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Kammern oft fehlt. Genau diese Lücke will eine transparente Datenbasis schließen.
Millionen Pflichtmitglieder — und was das für dich heißt
Rechnet man die Mitgliederbasis der großen Gruppen zusammen — allein rund 3,6 Millionen IHK-Unternehmen und über 1 Million Handwerksbetriebe, dazu mehrere Hunderttausend Angehörige der freien Berufe —, betrifft die Kammerpflicht mehrere Millionen Menschen und Betriebe in Deutschland. Genaue Mitgliederzahlen je Kammertyp findest du im Beitrag Wie viele Mitglieder haben die deutschen Kammern?.
So groß die Zahlen sind, so wenig sagen sie über die einzelne Kammer aus. Entscheidend ist, was deine Kammer leistet und wie transparent sie mit deinem Beitrag umgeht. Mit dem Kammer-Check findest du heraus, welche Kammer für dich zuständig ist und worauf du bei ihr achten solltest.
Quellen
- Die IHK-Organisation — Zahlen und Fakten (79 IHKs, rund 3,6 Mio. Mitgliedsunternehmen)Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) · abgerufen am 13. Juni 2026
- Handwerkskammern — 53 Handwerkskammern, Kennzahlen des HandwerksZentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) · abgerufen am 13. Juni 2026
- Über uns — 17 Landesärztekammern unter dem Dach der BundesärztekammerBundesärztekammer · abgerufen am 13. Juni 2026
- Rechtsanwaltskammern — regionale Kammern und BundesrechtsanwaltskammerBundesrechtsanwaltskammer (BRAK) · abgerufen am 13. Juni 2026
