Kammer-Revision
Grundlagen & Landschaft
von24. Juni 2026 · Lesezeit ca. 7 Min.

Die fünf Kammergruppen in Deutschland im Überblick

Wirtschaftskammern, Handwerkskammern, Heilberufs-, rechts-/wirtschaftsberatende und technische Kammern plus Landwirtschaftskammern: die Kammergruppen mit Rechtsgrundlage und Aufsicht.

Gruppe moderner Bürogebäude im Geschäftsviertel
Bild: Kammer-Revision (Eigengrafik) · Eigenwerk (CC0)

324 Pflichtkammern wirken auf den ersten Blick unübersichtlich. Tatsächlich lässt sich die deutsche Kammerlandschaft aber gut in fünf große Gruppen ordnen — sortiert danach, wen sie vertreten und auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Diese Einteilung hilft, die eigene Kammer einzuordnen und zu verstehen, warum die Regeln je nach Gruppe so unterschiedlich sind. Dieser Beitrag stellt die fünf Gruppen vor — mit Aufgaben, Rechtsgrundlage und Aufsichtsstruktur.

Gruppe 1: Wirtschaftskammern (Industrie- und Handelskammern)

Die größte Gruppe nach Mitgliederzahl. Die 79 Industrie- und Handelskammern (Stand 2024/2025, Quelle DIHK) vertreten nach § 1 IHKG das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft in ihrem Bezirk. Zu ihnen gehört kraft Gesetzes (§ 2 IHKG) praktisch jeder Gewerbetreibende, der nicht ins Handwerk oder in die Landwirtschaft fällt — vom Einzelhändler über das Industrieunternehmen bis zum Online-Shop.

  • Rechtsgrundlage: IHK-Gesetz (IHKG), Bundesrecht.
  • Aufsicht: Rechtsaufsicht durch die oberste Landeswirtschaftsbehörde (§ 11 IHKG).
  • Typische Aufgaben: Berufsausbildung als „zuständige Stelle", Ursprungszeugnisse, Sachverständigenwesen, Interessenvertretung, Standortpolitik.

Wie die IHK im Detail funktioniert, beschreibt der Beitrag Was ist eine Kammer?.

Gruppe 2: Handwerkskammern

Die 53 Handwerkskammern (Stand 2024/2025, Quelle ZDH) sind das Pendant zur IHK für das Handwerk. Ihnen gehören die in die Handwerksrolle und das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eingetragenen Betriebe an — über 1 Million Betriebe nach ZDH-Angaben.

  • Rechtsgrundlage: Handwerksordnung (HwO), §§ 90 ff., Bundesrecht.
  • Aufsicht: Rechtsaufsicht durch die zuständige oberste Landesbehörde.
  • Typische Aufgaben: Führung der Handwerksrolle, Meisterprüfung, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Ausbildungsberatung.

Die Abgrenzung zur IHK ist nicht immer eindeutig — bei Mischbetrieben kann sogar eine Doppelzugehörigkeit entstehen. Das behandelt der Beitrag Welche Kammer ist für mich zuständig?.

Gruppe 3: Kammern der freien Berufe — die Heilberufe

Die dritte Gruppe bündelt die Heilberufskammern: Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker-, Tierärzte- und Psychotherapeutenkammern. Sie sind in der Regel landesweit organisiert — pro Bundesland eine Kammer (Nordrhein-Westfalen hat bei den Ärzten zwei: Nordrhein und Westfalen-Lippe). So entstehen bei den Ärzten 17 Landeskammern unter dem Dach der Bundesärztekammer.

  • Rechtsgrundlage: Heilberufe-Kammergesetze der Länder (Landesrecht).
  • Aufsicht: Rechtsaufsicht durch das jeweilige Landesgesundheitsministerium.
  • Typische Aufgaben: Berufsordnung, Weiterbildung, Berufsgerichtsbarkeit, Qualitätssicherung.

Weil die Rechtsgrundlage hier Landesrecht ist, unterscheiden sich Regeln und Beiträge stärker als bei IHK und HWK. Mehr dazu im Beitrag Föderalismus und Kammern.

Gruppe 4: Kammern der freien Berufe — rechts- und wirtschaftsberatend

Hierzu zählen die Rechtsanwaltskammern (27 regionale Kammern plus die Kammer beim BGH, Dachverband BRAK), die Steuerberaterkammern (21 Kammern), die Notarkammern, die Wirtschaftsprüferkammer und die Patentanwaltskammer.

  • Rechtsgrundlage: überwiegend Bundesrecht — BRAO (Anwälte), StBerG (Steuerberater), BNotO (Notare), WPO (Wirtschaftsprüfer).
  • Aufsicht: je nach Beruf Landesjustizverwaltung bzw. Bundesbehörden.
  • Typische Aufgaben: Zulassung/Bestellung, Berufsaufsicht, Fachanwalts- und Qualitätsfragen.

Diese Kammern haben oft eine ausgeprägte hoheitliche Komponente, etwa die Zulassung zum Beruf. Mehr dazu im Beitrag Kammern der freien Berufe: der große Überblick.

Gruppe 5: Technische Kammern und Landwirtschaftskammern

Die fünfte Gruppe fasst zwei kleinere, aber eigenständige Bereiche zusammen:

  • Architekten- und Ingenieurkammern: je Bundesland eine, auf Grundlage der Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder. Kern ist der Schutz der Berufsbezeichnung und die Bauvorlageberechtigung.
  • Landwirtschaftskammern: Sie existieren nur in einem Teil der Bundesländer (u. a. Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland). In anderen Ländern übernehmen Behörden deren Aufgaben.

Diese Gruppe zeigt besonders deutlich, dass die Kammerlandschaft kein einheitliches System ist, sondern historisch und föderal gewachsen.

Warum die Einteilung in Gruppen nützlich ist

Die Fünf-Gruppen-Logik ist mehr als ein Ordnungsschema. Sie hilft dir, drei praktische Fragen schnell zu beantworten:

  • Welches Gesetz gilt für mich? Wer seine Gruppe kennt, weiß, ob Bundesrecht (IHKG, HwO, BRAO, StBerG) oder Landesrecht (Heilberufe-, Architektengesetze) maßgeblich ist — und damit, wo die Regeln stehen.
  • Wer führt die Aufsicht? Beschwerden und Beanstandungen gehen je nach Gruppe an ein anderes Ministerium. Bei der IHK ist es das Landeswirtschaftsministerium, bei Heilberufen das Landesgesundheitsministerium.
  • Womit lässt sich vergleichen? Ein sinnvoller Beitrags- oder Leistungsvergleich funktioniert nur innerhalb derselben Gruppe — eine Ärztekammer mit einer IHK zu vergleichen, führt in die Irre.

Gerade weil die Gruppen so unterschiedlich verfasst sind, ist Vergleichbarkeit innerhalb einer Gruppe der Schlüssel. Wie sich die Mitgliederzahlen über die Gruppen verteilen, zeigt der Beitrag Wie viele Mitglieder haben die deutschen Kammern?.

Was die fünf Gruppen verbindet — und trennt

Allen fünf Gruppen ist gemeinsam: Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts, Pflichtmitgliedschaft, eigene Beitragshoheit, staatliche Rechtsaufsicht. Worin sie sich unterscheiden:

GruppeBeispieleRechtsgrundlageAufsicht
WirtschaftIHKIHKG (Bund)Landeswirtschaftsministerium
HandwerkHWKHwO (Bund)oberste Landesbehörde
HeilberufeÄrzte, ApothekerLandes-HeilberufegesetzeLandesgesundheitsministerium
Rechts-/wirtschaftsberatendAnwälte, SteuerberaterBRAO, StBerG (Bund)Landesjustiz/Bund
Technisch/LandwirtschaftArchitekten, LandwirteLandesgesetzeLand

Welcher Gruppe du angehörst, entscheidet über das Gesetz, das für dich gilt, über die Aufsichtsbehörde — und über deine Rechte. In der Kammer-Datenbank kannst du nachsehen, welche Kammer für dich zuständig ist und was über ihre Arbeit bekannt ist. Wer es schnell wissen will, startet mit dem Kammer-Check.

Quellen

  1. IHK-Gesetz (IHKG), §§ 1, 2 — Aufgaben und ZugehörigkeitBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 13. Juni 2026
  2. Handwerksordnung (HwO), §§ 90 ff. — HandwerkskammernBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 13. Juni 2026
  3. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), §§ 60 ff. — RechtsanwaltskammernBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 13. Juni 2026
  4. Organisationen des Handwerks (53 Handwerkskammern)Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) · abgerufen am 13. Juni 2026
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