Kammer-Revision
Aufgaben & Mehrwert
von7. Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Min.

Kammern und die Berufsausbildung: die zuständige Stelle nach BBiG

Kammern sind „zuständige Stelle" der dualen Ausbildung: Verträge eintragen, Prüfungen organisieren, beraten. Zahlen, Rechtsgrundlage und die Kritik an Gebühren und Ehrenamtslast.

Symbolische Darstellung der dualen Ausbildung: Werkbank und Schreibtisch verbunden durch das Siegel der Kammer als zuständige Stelle
Bild: Kammer-Revision (Eigengrafik) · Eigenwerk (CC0)

Die duale Berufsausbildung gilt als deutsches Erfolgsmodell — und mittendrin sitzen die Kammern. Sie sind das organisatorische Rückgrat des Systems: Sie tragen Ausbildungsverträge ein, überwachen die Betriebe, organisieren Prüfungen und beraten. Für viele Mitglieder ist das die sichtbarste Gegenleistung für ihren Pflichtbeitrag. Doch was genau leisten die Kammern hier, worauf stützt sich das — und wo ist Kritik berechtigt?

Die „zuständige Stelle": Rechtsgrundlage im BBiG

Der Schlüsselbegriff heißt „zuständige Stelle". Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überträgt zentrale Aufgaben der Ausbildung nicht dem Staat, sondern den Kammern. Nach § 71 BBiG ist für die kaufmännischen, technischen und sonstigen Berufe der gewerblichen Wirtschaft die Industrie- und Handelskammer zuständige Stelle, für die Handwerksberufe die Handwerkskammer (für das Handwerk ergänzt durch die Handwerksordnung). Auch Ärzte-, Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkammern sind in ihren Bereichen zuständige Stellen.

Daraus folgt ein ganzes Bündel hoheitlicher Aufgaben:

  • Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse (bei der IHK das „Ausbildungsverzeichnis", im Handwerk die „Lehrlingsrolle") — die Eintragung ist Pflicht.
  • Überwachung und Beratung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden durch Ausbildungsberaterinnen und -berater.
  • Prüfung der Eignung von Betrieb und Ausbildungspersonal (Stichwort Ausbildereignungsverordnung).
  • Errichtung der Prüfungsausschüsse und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Diese Aufgaben sind nicht freiwilliges Beiwerk, sondern Teil des gesetzlichen Auftrags — bei der IHK verankert über § 1 IHKG. Das unterscheidet sie von reinen Service-Angeboten, die auch ein privater Anbieter erbringen könnte.

Wichtig ist die Doppelrolle: Die Kammer ist hier nicht Interessenvertreterin, sondern Verwaltungsstelle mit hoheitlichen Befugnissen. Sie handelt teils durch Verwaltungsakt — etwa wenn sie einen Ausbildungsvertrag einträgt oder die Eignung eines Betriebs feststellt. Das bindet sie an rechtsstaatliche Maßstäbe (Gleichbehandlung, Begründung, Rechtsbehelf) und macht ihr Handeln in diesem Bereich besser kontrollierbar als bei freiwilligen Angeboten. Wer mit einer Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden ist, hat förmliche Rechtswege.

Die Größenordnung: Zahlen, die das Gewicht zeigen

Wer das Engagement der Kammern in der Ausbildung beurteilen will, braucht Zahlen. Sie sind eindrucksvoll:

  • IHK-Bereich: Die 79 IHKs betreuten zuletzt rund 692.000 Auszubildende; 2024 wurden über 271.000 neue Ausbildungsverträge in IHK-Berufen eingetragen (Quelle: DIHK, Stand 2024).
  • Handwerk: Im Handwerk befanden sich 2024 rund 342.000 Lehrlinge in Ausbildung, mit etwa 135.000 neu abgeschlossenen Verträgen (Quelle: ZDH, Stand 2024).

Zusammengenommen organisieren die Kammern damit die Ausbildung von über einer Million junger Menschen. Das ist messbare Förderwirkung im Sinne des gesetzlichen Auftrags — und einer der stärksten Punkte, wenn man sachlich fragt, ob Kammern ihr Geld wert sind. Wie wir solche Leistungen systematisch bewerten, zeigt Auftrag vs. Wirkung: Leisten Kammern, was sie sollen?.

Warum gerade die Kammern?

Die Logik dahinter ist Selbstverwaltung der Wirtschaft: Wer die Fachkräfte von morgen ausbildet, soll die Standards auch selbst setzen und kontrollieren — näher an der betrieblichen Praxis, als es eine Behörde könnte. Die Prüfungsausschüsse sind paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Berufsschullehrkräften besetzt und arbeiten ehrenamtlich. Dieses Ehrenamt ist der eigentliche Motor des Systems — und zugleich eine seiner Schwachstellen, dazu gleich mehr. Wie die Prüfungen im Detail ablaufen, liest du in Das Prüfungswesen der Kammern.

Die Kritik: Gebühren, Ehrenamtslast, Doppelbelastung

So unbestritten der Nutzen ist — auch hier lohnt die nüchterne Revision. Drei Kritikpunkte werden regelmäßig vorgebracht:

1. Prüfungsgebühren. Für Prüfungen erheben Kammern Gebühren nach ihrer jeweiligen Gebührenordnung (Höhe je nach Kammer/Satzung). Kritiker fragen, warum ausbildende Betriebe, die ohnehin Pflichtbeiträge zahlen, zusätzlich für eine hoheitliche Kernaufgabe zur Kasse gebeten werden. Die Kammern verweisen auf das Kostendeckungsprinzip — prüfbar ist das nur, wenn die Kalkulation offengelegt wird.

2. Ehrenamtslast. Das System lebt davon, dass Praktiker ihre Zeit kostenlos in Prüfungsausschüsse einbringen. Der Nachwuchs an ehrenamtlichen Prüfern wird vielerorts knapp. Eine Kammer, die ihren Ausbildungsauftrag ernst nimmt, muss in die Gewinnung und Entlastung dieser Ehrenamtlichen investieren — auch das ist ein Qualitätsmerkmal.

3. Bürokratie und Service. Ob Eintragungen schnell und digital laufen oder Betriebe in Papierprozessen feststecken, unterscheidet gute von schwachen Kammern erheblich. Hier lohnt der Vergleich.

Mehr als Prüfung: das gesamte Ausbildungsökosystem

Die Rolle der Kammer endet nicht beim Eintragen und Prüfen. Rund um die Ausbildung haben viele Kammern ein ganzes Ökosystem aufgebaut:

  • Ausbildungsberatung für Betriebe, die zum ersten Mal ausbilden wollen — von der Frage, ob sie überhaupt ausbildungsberechtigt sind, bis zur Gestaltung des Ausbildungsplans.
  • Lehrstellenbörsen und Matching zwischen Betrieben und Bewerbern, gerade in Zeiten unbesetzter Stellen.
  • Schlichtung bei Konflikten im Ausbildungsverhältnis: Vor einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist bei Streitigkeiten aus dem Ausbildungsverhältnis häufig ein Schlichtungsausschuss der Kammer anzurufen.
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Unterstützung bei der Integration von Fachkräften aus dem Ausland.

Dieses Bündel ist ein zentraler Beitrag zur Fachkräftesicherung — ein Argument, das in der Beitragsdebatte oft untergeht. Wer die Kammer nur als Beitragsbescheid wahrnimmt, übersieht, dass hier ein erheblicher Teil der dualen Ausbildung organisiert wird, die anderswo der Staat selbst übernehmen müsste. Genau deshalb gehört die Ausbildung zu den Dimensionen, in denen viele Kammern belegbar liefern — und an denen sie sich ehrlich messen lassen sollten.

Was du als Mitglied prüfen kannst

Wenn du selbst ausbildest oder Beiträge zahlst, ist die Ausbildung der Bereich, in dem sich Leistung am konkretesten messen lässt. Frag deine Kammer:

  • Wie viele Auszubildende und Betriebe betreut sie — und mit wie viel Beratungspersonal?
  • Wie hoch sind die Prüfungsgebühren, und wie sind sie kalkuliert?
  • Wie unterstützt sie ehrenamtliche Prüfer?

Diese Fragen sind Teil der Ausbildungs- und Förderdimension in unserem Prüfraster. Vergleiche deine Kammer in der Kammer-Datenbank oder starte den Kammer-Check, um sachlich zu beurteilen, ob deine Kammer ihren Ausbildungsauftrag erfüllt. Die Ausbildung ist oft das stärkste Argument für die Kammer — gerade deshalb sollte sie hier nachweisen können, was sie leistet.

Quellen

  1. § 71 BBiG — Zuständige StellenBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 13. Juni 2026
  2. IHK-Ausbildung: Zahlen, Daten und Fakten 2024DIHK — Deutsche Industrie- und Handelskammer · abgerufen am 13. Juni 2026
  3. Lehrlingsbestand und Kennzahlen des Handwerks 2024ZDH — Zentralverband des Deutschen Handwerks · abgerufen am 13. Juni 2026
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