Der Rechtsanwaltskammer-Beitrag (RAK-Beitrag) ist der Pflichtbeitrag der regionalen Rechtsanwaltskammern. Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entsteht die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer – Grundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Wer zahlt und wie hoch?
Beitragspflichtig sind die zugelassenen Mitglieder der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer. Verbreitet ist ein fester Jahresbeitrag; manche Kammern ermäßigen ihn in den ersten Jahren nach der Zulassung oder in besonderen Lebenslagen. Die genaue Höhe und etwaige Zusatzbeiträge (etwa zur Vertreterversammlung der BRAK) regelt die Beitragsordnung der Kammer.
Beitrag prüfen und einordnen
Der Beitrag finanziert die Selbstverwaltung und Berufsaufsicht der Anwaltschaft und ist zweckgebunden. Der Beitragsbescheid ist als Verwaltungsakt anfechtbar; die Mittelverwendung lässt sich über ein Auskunftsersuchen prüfen. Den übergreifenden Rahmen erklärt der Kammerbeitrag, deine Rechte als Mitglied die Seite Rechte als Kammermitglied.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rechtsanwaltskammer-Beitrag?
Verbreitet ist ein fester Jahresbeitrag, der von der jeweiligen regionalen Kammer in ihrer Beitragsordnung festgelegt wird. Manche Kammern ermäßigen den Beitrag in den ersten Jahren nach der Zulassung.
Worauf beruht die Pflichtmitgliedschaft?
Auf der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO): Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entsteht die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Kann ich den Beitrag anfechten?
Der Beitragsbescheid ist ein Verwaltungsakt und kann in der Regel innerhalb eines Monats mit Widerspruch angefochten werden. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Kammerrecht und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
