Der Steuerberaterkammer-Beitrag (StBK-Beitrag) ist der Pflichtbeitrag der regionalen Steuerberaterkammern. Wer als Steuerberaterin oder Steuerberater bestellt ist, ist Pflichtmitglied seiner Kammer – Grundlage ist das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch Steuerberatungsgesellschaften können kammerzugehörig sein.
Wer zahlt und wie hoch?
Beitragspflichtig sind die Mitglieder der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer. Anders als bei der ertragsabhängigen IHK-Umlage ist hier verbreitet ein fester Jahresbeitrag, der teilweise nach Status gestaffelt ist (etwa selbstständig, angestellt, Gesellschaft, Ruhestand). Ermäßigungen für Berufsanfänger oder besondere Lebenslagen regelt die Beitragsordnung der Kammer.
Beitrag prüfen und einordnen
Auch hier gilt: Der Beitrag finanziert den gesetzlichen Auftrag der Kammer (Berufsaufsicht, Selbstverwaltung) und ist zweckgebunden. Der Beitragsbescheid ist als Verwaltungsakt anfechtbar; die Mittelverwendung lässt sich über ein Auskunftsersuchen prüfen. Den übergreifenden Rahmen erklärt der Kammerbeitrag, den Vergleich liefert die Kammer-Datenbank.
Jetzt die Revision starten
Kammer-Revision führt dich Schritt für Schritt durch Auskunftsersuchen, Widerspruch und Bewertung – mit fertigen Dokumenten zum Download.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Steuerberaterkammer-Beitrag?
Verbreitet ist ein fester Jahresbeitrag, der teils nach Status (selbstständig, angestellt, Gesellschaft, Ruhestand) gestaffelt ist. Die genaue Höhe legt jede regionale Kammer in ihrer Beitragsordnung fest.
Worauf beruht die Pflichtmitgliedschaft?
Auf dem Steuerberatungsgesetz (StBerG): Wer als Steuerberater bestellt ist, ist Pflichtmitglied der zuständigen Steuerberaterkammer.
Kann ich den Beitrag anfechten?
Der Beitragsbescheid ist ein Verwaltungsakt und kann in der Regel innerhalb eines Monats mit Widerspruch angefochten werden. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weiterlesen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Kammerrecht und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
