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Kammer-Revision
Architektenkammer
Stuttgart · Baden-Württemberg

Architektenkammer Baden-Württemberg

ca. 26.100 Pflichtmitglieder

ZeugnisDas Zeugnis der Architektenkammer Baden-WürttembergAnsehen & drucken
Transparenz-Score
–NOCH NICHT BEWERTET

Daten auf einen Blick

–
Antwortquote
–
vollständig beantwortet
–
⌀ Antwortzeit
noch keine
gestellte Auskunftsersuchen
–
anhängige Revisionen

Bewertungsmatrix

Zehn Kategorien, je 0–100 — bewertet aus den Revisionen gegen diese Kammer, sobald die ersten Bewertungsmatrizen vorliegen.

Noch keine Bewertungen

In diesen zehn Kategorien wird die Leistung der Kammer gemessen:

  • Auftrag
  • Mitgliedernutzen
  • Beitrag
  • Haushalt
  • Rücklagen
  • Personal
  • Hoheitliches
  • Legitimation
  • Transparenz
  • Aufsicht

Haushalt und Vermögen laut bffk-Kammerberichten

Diese Zahlen stammen aus den Kammerberichten des Bundesverband für freie Kammern e. V. (bffk), einer zweiten, von IHKtransparent unabhängigen Quelle · Datenjahre 2014–2023. Sie sind Eigenangaben der Architektenkammer Baden-Württemberg: der bffk hat sie zusammengetragen, nicht geprüft. Es sind Ist-Werte aus dem Jahresabschluss. Verglichen wird mit den übrigen Architektenkammern, nie mit einem anderen Kammertyp.

Eigenkapital in Jahresbudgets

Gesamtes Eigenkapital, gemessen an den Ausgaben desselben Jahres

0,37 Jahresbudgets

Datenjahr 2023

Kein Vergleichswert für 2023: zu wenige Architektenkammern veröffentlichen diese Zahl in demselben Datenjahr. Über Jahre hinweg vergleichen wir nicht.

0 Jahresbudgets0,5 Jahresbudgets1 Jahresbudget2 Jahresbudgets0,37 Jahresbudgets

Architektenkammer Baden-Württemberg weist Eigenkapital in Höhe von 0,37 Jahresbudgets aus — unter einem halben Jahresbudget.

Eigenkapital gesamt ÷ Ausgaben (Jahresabschluss), beides aus demselben Datenjahr des bffk-Kammerberichts. Zähler und Nenner stammen beide aus dem Jahresabschluss. Nicht jeder Euro davon ist frei verfügbar; die Zahl sagt, wie viele Jahresbudgets die Kammer über ihren laufenden Betrieb hinaus gebunden hat.

BVerwG, 22.01.2020 — Überhöhte Rücklagen und Vermögensbildung ohne Aufgabenbezug sind unzulässig.

Quelle: bffk-Kammerbericht 2025 — Eigenangabe der Kammer · Berichtsjahr 2023

Rücklagen in Jahresbudgets

Ausgewiesene Rücklagen, gemessen an den Ausgaben desselben Jahres

0,41 Jahresbudgets

Datenjahr 2023

Kein Vergleichswert für 2023: zu wenige Architektenkammern veröffentlichen diese Zahl in demselben Datenjahr. Über Jahre hinweg vergleichen wir nicht.

0 Jahresbudgets0,5 Jahresbudgets1 Jahresbudget2 Jahresbudgets0,41 Jahresbudgets

Architektenkammer Baden-Württemberg weist Rücklagen in Höhe von 0,41 Jahresbudgets aus — unter einem halben Jahresbudget.

Rücklagen ÷ Ausgaben (Jahresabschluss), beides aus demselben Datenjahr. Anders als das Eigenkapital ist der Rücklagen-Ausweis nicht durchgehend: Kammern, die ihre Bilanz umstellen, weisen ihn zum Teil nicht mehr getrennt aus. Wo er fehlt, fehlt die Zahl — sie wird nicht ersatzweise berechnet.

BVerwG, 22.01.2020 — Überhöhte Rücklagen und Vermögensbildung ohne Aufgabenbezug sind unzulässig.

Quelle: bffk-Kammerbericht 2025 — Eigenangabe der Kammer · Berichtsjahr 2023

Haushaltssaldo

Überschuss oder Fehlbetrag, gemessen an den Einnahmen desselben Jahres

−4,2 %

Datenjahr 2023

Kein Vergleichswert für 2023: zu wenige Architektenkammern veröffentlichen diese Zahl in demselben Datenjahr. Über Jahre hinweg vergleichen wir nicht.

−4,2 %

Architektenkammer Baden-Württemberg weist einen Saldo von −4,2 % ihrer Einnahmen aus.

Saldo ÷ Einnahmen, beides laut Jahresabschluss. Der im Abschluss ausgewiesene Saldo. Weder Überschuss noch Fehlbetrag ist für sich genommen ein Befund: die Frage ist, wofür die Mittel erhoben wurden.

BVerwG, 22.01.2020 — Überhöhte Rücklagen und Vermögensbildung ohne Aufgabenbezug sind unzulässig.

Quelle: bffk-Kammerbericht 2025 — Eigenangabe der Kammer · Berichtsjahr 2023

Eigenkapital · Entwicklung

Ausgewiesenes Eigenkapital im Zeitverlauf, aus den bffk-Kammerberichten

0 Mio. €2 Mio. €4 Mio. €201120142016201820202022
  • Median aus bis zu 8 Architektenkammern
  • Architektenkammer Baden-Württemberg

Architektenkammer Baden-Württemberg 2011–2023: Median aus bis zu 8 Architektenkammern +288,3 %, Architektenkammer Baden-Württemberg +21 %.

Kammern je Jahr · 1 bis 8

  • 20111 Kammern
  • 20148 Kammern
  • 20155 Kammern
  • 20165 Kammern
  • 20175 Kammern
  • 20185 Kammern
  • 20195 Kammern
  • 20203 Kammern
  • 20214 Kammern
  • 20225 Kammern
  • 20234 Kammern

Die belastbare Vermögensreihe dieser Quelle: anders als die Rücklagen ist das Eigenkapital durchgehend ausgewiesen. Die Zahl unter dem Chart nennt für jedes Jahr, auf wie vielen Kammern der Median beruht.

BVerwG, 22.01.2020 — Überhöhte Rücklagen und Vermögensbildung ohne Aufgabenbezug sind unzulässig.

Quelle: bffk-Kammerbericht 2025 — Eigenangabe der Kammer

Haushalt · Entwicklung

Einnahmen, Ausgaben und Saldo laut Jahresabschluss · eigene Zahlen dieser Kammer

-4 Mio. €0 Mio. €4 Mio. €8 Mio. €12 Mio. €16 Mio. €2014201620202022
  • Einnahmen (Jahresabschluss)+90,6 %
  • Ausgaben (Jahresabschluss)+112,6 %
  • Saldo (Jahresabschluss)−223,1 %

Architektenkammer Baden-Württemberg 2014–2023: Einnahmen (Jahresabschluss) +90,6 %, Ausgaben (Jahresabschluss) +112,6 %, Saldo (Jahresabschluss) −223,1 %.

Ist-Werte aus dem Jahresabschluss. In 23 Fällen im Gesamtbestand widerspricht der gedruckte Saldo der Differenz aus Einnahmen und Ausgaben — wir übernehmen den gedruckten Wert.

BVerwG, 22.01.2020 — Überhöhte Rücklagen und Vermögensbildung ohne Aufgabenbezug sind unzulässig.

Quelle: bffk-Kammerbericht 2025 — Eigenangabe der Kammer

Transparenz-Score · 12 Monate

Der Verlauf entsteht, sobald die ersten Revisionen gegen diese Kammer ausgewertet sind.

Was Mitglieder fragen

Diese Fragen stellt das Auskunftsersuchen – die typischen Antwortmuster erscheinen, sobald Mitglieder ihre Kammer geprüft haben.

  • Welche gesetzlichen Aufgaben waren der Kammer im Zeitraum {{ZEITRAUM}} übertragen, und welche konkreten Maßnahmen, Projekte und Leistungen wurden zu deren Erfüllung durchgeführt?
  • Welche internen Kennzahlen, Zielvorgaben oder Berichte existieren, mit denen die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemessen wird, und welche Werte wiesen diese im Zeitraum {{ZEITRAUM}} aus?
  • Welche Aufgabenbereiche wurden im Zeitraum {{ZEITRAUM}} nicht, nur teilweise oder mit erheblichen Einschränkungen wahrgenommen, und welche Unterlagen dokumentieren die Gründe?
  • Welche internen oder externen Evaluationen, Gutachten oder Wirkungsanalysen zur Aufgabenerfüllung wurden im Zeitraum {{ZEITRAUM}} erstellt oder beauftragt, und zu welchen Ergebnissen kamen sie?
  • Welche Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen sowie Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung bestanden im Zeitraum {{ZEITRAUM}}?
  • Wie viele Mitglieder haben diese Leistungen jeweils in Anspruch genommen (Fall-, Beratungs- und Teilnahmezahlen)?

Vergleich mit anderen Kammern

KammerAntwortquoteScore
Architektenkammer Baden-Württemberg· diese Kammer––

Wie berechnen wir den Transparenz-Score?

Der Transparenz-Score (0–100) gewichtet vier Faktoren: die Antwortquote auf Auskunftsersuchen, die Vollständigkeit der Antworten, die öffentliche Zugänglichkeit von Haushalt und Gremienbeschlüssen sowie die durchschnittliche Antwortzeit. Je niedriger der Wert, desto seltener legt die Kammer ihre Mittelverwendung offen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Beitrag bei der Architektenkammer Baden-Württemberg?

Die Höhe richtet sich nach deinem Gewerbeertrag und der Beitragsordnung der Kammer – in der Regel ein Grundbeitrag plus eine ertragsabhängige Umlage.

Wie transparent arbeitet die Architektenkammer Baden-Württemberg?

Das ist noch offen: Für die Architektenkammer Baden-Württemberg liegen noch keine ausgewerteten Auskunftsersuchen vor. Der Transparenz-Score entsteht aus der Antwortquote, der Vollständigkeit der Antworten und der öffentlichen Zugänglichkeit von Haushalt und Gremienbeschlüssen – stell das erste Auskunftsersuchen und mach den Anfang.

Kann ich gegen den Beitragsbescheid der Architektenkammer Baden-Württemberg Widerspruch einlegen?

Ja. Gegen den Beitragsbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sinnvoll ist vorab ein Auskunftsersuchen zur Mittelverwendung. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.